Strafprozess

Der Strafprozess geht weiter:

Am 13.11. um 9 Uhr und 4.12. um 12 Uhr im Amtsgericht Eschweiler.

Einen Bericht vom ersten Prozesstag findet ihr hier.

Die Aktivist*innen werden die Prozesse politisch nutzen und die Gelegenheit wahrnehmen, RWE anzuklagen für die Zerstörung der Lebensgrundlagen von Millionen Menschen weltweit. Dafür ist es wichtig, dass es eine große öffentliche Aufmerksamkeit gibt. Kommt also gerne vorbei!

Die Angeklagten werden beweisen, dass eine Blockade des Kraftwerks Weisweiler gerechtfertigt ist – und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Die Folgen des Klimawandels verletzen Rechtsgüter. Klimawandel tötet, macht krank, führt zu Flucht und vernichtet Eigentum. Menschen werden durch die Zerstörung ihrer existentiellen Lebensgrundlagen entwürdigt. Betroffen sind vor allem Menschen im globalen Süden und zukünftige Generationen, also diejenigen, die die Klimakrise am wenigsten verursacht haben. Feinstaub und andere Schadstoffe machen Menschen krank und töten.
  2. Die Verbrennung fossiler Energieträger und der damit verbundene CO2 Ausstoß ist eine der Hauptursachen für den Klimawandel. Kohle ist der Energieträger, der für das Klima am schädlichsten ist. Im Klimasystem der Erde gibt es sogenannte Kipppunkte, deren Überschreiten gravierende und unumkehrbare Auswirkungen hätte.
  3. Die deutsche und internationale Politik ist nicht willens, und darüber hinaus auch vollkommen unfähig, der Klimakrise angemessen zu begegnen.
  4. Das Kraftwerk Weisweiler verbrennt Kohle und trägt so zu 0,0355% zur Klimakrise bei.
  5. Die Blockade „We shut down“ hat tausende Tonnen CO2-Emissionen sowie Feinstäube durch das Kraftwerk Weisweiler verhindert – und damit die Klimakrise und ihre schädlichen Folgen zumindest ein kleines Stück weit aufgehalten.
  6. Das Kraftwerk Weisweiler produziert Strom, der nicht für die Versorgung der Bevölkerung bestimmt ist – sondern ausschließlich, damit RWE Geld verdient.

Daraus ergibt sich der rechtliche Schluss, dass die Blockade des Kraftwerks Weisweiler notwendig, geeignet und angemessen war, um Rechtsgüter der Blockierenden – Gesundheit, Leben, Freiheit, Ehre, Sicherheit, Eigentum – und Rechtsgüter von anderen Menschen, besonders derjenigen im globalen Süden, zu schützen.

Dies erfüllt die Voraussetzungen der Nothilfe, der Notwehr und des rechtfertigenden Notstandes.

Die Blockade des Kraftwerks ist folglich nicht strafbar.