Schadensersatzklage

Dass der Staat Menschen wegen ihrer politischen Aktivitäten strafrechtlich verfolgt, ist ein altbekanntes Phänomen für die Klimagerechtigkeitsbewegung. Neu ist hingegen, dass auch die zerstörerischen Unternehmen, gegen die sich Aktionen richten, Schadensersatz einfordern. Im deutschen Rechtssystem ist dies durch das Zivilrecht möglich. RWE sagt jetzt:“Ihr habt uns blockiert, wir konnten keinen Profit erwirtschaften, jetzt müsst ihr für unseren Ausfall bezahlen“.

Für uns ist klar – die Kraftwerke von RWE zerstören die Existenzgrundlage von Menschen überall auf der Welt. Eine Blockade ist damit keine Ursache von Schaden, sondern Schadensbegrenzung.

RWE hat schon lange (seit 2013) darauf gesetzt, als Abschreckungsmaßnahme sog. Unterlassungserklärungen an Klima-Aktivist*innen zu verschicken. Das heißt, sie versuchen Menschen zu zwingen, eine Art Vertrag zu unterschreiben, Protest auf Betriebsgelände zu unterlassen. Viele Menschen haben sich geweigert, diese Erklärung zu unterschreiben. Einige wurden deswegen von RWE verklagt, und setzten sich dagegen zur Wehr. Dieser Widerstand hat mit dazu geführt, dass RWE bei vielen anderen nicht geklagt hat. Nun geht RWE allerdings einen Schritt weiter:

Insgesamt fordern sie 2 071 484 Euro und 26 Cent von fünf Aktivist*innen und einem Journalisten. Erhofft sich RWE also, dass das  Gerichtsverfahren zu ihren Gunsten ausgeht und die Aktivist*innen dann diesen bescheidenen Betrag an sie überweisen? Wird in der Chefetage von RWE schon wild spekuliert, was mit der Finanzspritze alles angestellt werden könnte? Natürlich nicht. RWE weiß, dass diese Summe bei den Angeklagten nicht zu holen ist. Ihnen geht es darum, Menschen vor Aktionen abzuschrecken, die Kohle-Infrastruktur direkt zu blockieren. Dieses Vorhaben ist nicht von Erfolg gekrönt. Zum einen ist die Klimagerechtigkeitsbewegung so breit aufgestellt und ungehorsam wie nie zu vor. Zum anderen wird auch das Gerichtsverfahren die Gelegenheit bieten, die Zerstörungen durch den fossilen Kapitalismus ein weiteres Mal anzuprangern. Es gibt bisher noch keine Termine für das zivilrechtliche Verfahren. Dieses wird erst beginnen, wenn die strafrechtlichen Prozesse abgeschlossen sind.